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42 € Pflege-Pauschale
42 Euro bei Pflegegrad für Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind aus der häuslichen Pflege nicht wegzudenken, denn ihr Einsatz
gewährleistet notwendige Hygiene und Schutz für pflegende Angehörige. Jedem Pflegebedürftigen, der zuhause versorgt wird und einen anerkannten Pflegegrad hat, stehen monatlich Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € zuzahlungsfrei zu.
Zu den Pflegehilfsmitteln zählen u.a.:
– Krankenunterlagen zum Einmalgebrauch
– Mundschutz, Schutzschürzen, Esslätzchen zum Einmalgebrauch
– Einmalhandschuhe, Fingerlinge
– Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?
Liegt eine Pflegestufe vor, müssen die Pflegehilfsmittel bei der Krankenkasse beantragt und von dieser genehmigt werden. Gerne füllen wir diesen Antrag mit Ihnen gemeinsam aus. Ist der Antrag genehmigt, können Sie monatlich bei uns diese Pflegehilfsmittel für Ihre Angehörigen erwerben. Wir rechnen dann pro Monat direkt mit der Krankenkasse ab. Anfallende Mehrkosten, die über das Budget der 42 € hinausgehen müssen zugezahlt werden. Eine rückwirkende Erstattung der Pflegehilfsmittel für einen vorhergehenden Monat ist nicht möglich. Die Pflegehilfsmittel müssen monatlich mit einem Mal abgerufen werden.
Wir freuen uns auf Ihre Anfragen und beraten Sie zu diesem Thema diskret und umfänglich vor Ort in unseren Apotheken!