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Ratgeber & Gesundheit

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Diese Regeln sollten Sie kennen

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Pflegebedürftige Menschen mit Pflegestufe, die zu Hause leben, haben einen Anspruch auf einen Zuschuss von 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Dazu muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Wir helfen Ihnen gern dabei.

Wer hat einen Anspruch auf den Zuschuss von 42 Euro?
Sie haben auch dann einen Anspruch, wenn Sie in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens oder einer Wohngemeinschaft leben. Kein Anspruch besteht, wenn Sie in einem stationären Pflegeheim leben oder im Krankenhaus sind.

Was sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind aufgrund ihrer Beschaffenheit nur einmal nutzbar und dienen der Hygiene und dem Schutz der Pflegepersonen in der häuslichen Pflege. Dies sind:

  • saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
  • Fingerlinge
  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen
  • Händedesinfektion
  • Flächendesinfektion
  • Einmallätzchen

Wie bekomme ich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können selbst gekauft werden. Auf Antrag erhalten Sie die Kosten von bis zu 42 Euro monatlich ersetzt. Gern übernehmen wir die Versorgung, rechnen direkt mit der Pflegekasse ab und beraten Sie umfassend, damit die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln genau nach Ihrem Bedarf geschieht. Der Antrag kann in der Apotheke ausgedruckt, vom Versicherten oder einer bevollmächtigten Person unterschrieben und zur Genehmigung an die Pflegekasse weitergeleitet werden. Danach können 1x monatlich zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro abgerufen werden.
Neu ab 1. Juni 2025: Rückwirkend findet keine Kostenübernahme statt.

Vorsicht vor unerwünschten Anrufen/Lieferungen von Anbietern!
Immer wieder gibt es Probleme mit unseriösen Anbietern. Ungebetene Anrufe und Besuche von Anbietern, die ungefragt Pflegehilfsmittel in fest bestückten Paketen anbieten, sind keine Seltenheit. Teilweise erhalten Versicherte auch ohne Kontaktaufnahme eine Bestellbestätigung und die fertigen Pflegeboxen, obwohl nichts bestellt wurde.
Wenn Sie eine Lieferung von einem Anbieter erhalten, bei dem Sie nichts bestellt haben, nehmen Sie diese nicht an und unterschreiben Sie nichts. Informieren Sie den Anbieter, dass Sie nichts bestellt haben, oder widerrufen Sie die Bestellung. Informieren Sie auch ihre Pflegekasse. Geben Sie niemals einfach Ihre persönlichen und sensiblen Daten weiter, insbesondere wenn dies Ihre Gesundheitsdaten oder Daten zu Ihrer Krankenversicherung betrifft!
Seit dem 1. Juli 2024 muss die Initiative zur Kontaktaufnahme zwischen Versichertem und Leistungserbringer vom Versicherten ausgehen.


Apothekerin Franziska Wagner und Apotheker Constantin Beer

Hilfe bei Pflegehilfsmitteln

In unseren Apotheken unterstützen wir pflegebedürftige Menschen mit Pflegestufe, die zu Hause leben, bei der Beantragung von monatlichen Zuschüssen für verbrauchbare Pflegehilfsmittel, helfen bei der Antragstellung und rechnen auch direkt mit der Pflegekasse ab. Nach Genehmigung können die Hilfsmittel einmal monatlich abgerufen werden. Eine rückwirkende Kostenübernahme ist ab 1. Juni 2025 nicht mehr möglich ist.

Herzlichst,
Ihre Apothekerin Franziska Wagner und
Ihr Apotheker Constantin Beer
(Beitrag vom Mai 2025)

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