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Ratgeber & Gesundheit

Zuzahlung oder Zuzahlungsbefreiung?

Was Sie wissen müssen

Zuzahlung oder Zuzahlungsbefreiung?

Für uns in der Apotheke ist es ganz wichtig, korrekt über Ihren aktuellen Zuzahlungsstatus informiert zu sein, das heißt, sind Sie von der Rezeptgebühr befreit oder nicht. Legen Sie uns deshalb Ihre Befreiungskarte am besten immer gleich zu Beginn eines jeden neuen Jahres vor. Nur so können wir wirklich wissen, ob Sie tatsächlich befreit sind. Für den Fall, dass ein ärztliches Rezept einmal falsch gekennzeichnet ist, sind Ihre Daten bei uns dennoch richtig hinterlegt.
Möchten Sie Ihre Zuzahlungen im Voraus leisten, kümmern Sie sich bitte am Jahresende rechtzeitig um Ihre Zuzahlungsbefreiung. So werden am Anfang des neuen Jahres lästige Doppelzahlungen und unnötige Unstimmigkeiten vermieden.

Für den Fall der Fälle:
Wir dürfen den Zuzahlungsstatus auf Ihrem Rezept nur dann ändern, wenn wir Ihren Befreiungsausweis gesehen und dies dokumentiert haben.

Wann steht Ihnen eine Befreiung von der Zuzahlung zu?
Eine Zuzahlungsbefreiung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist ab Erreichen der Belastungsgrenze möglich. Diese liegt bei 2% des Bruttoeinkommens bzw. bei 1% bei chronisch Kranken. Ist diese Grenze erreicht, können Sie sich auf Antrag von weiteren Zuzahlungen für den Rest des Jahres befreien lassen bzw. erhalten den zu viel geleisteten Betrag zurück.

Wie komme ich zu meiner Zuzahlungsbefreiung?

Variante 1:
Sie sammeln Ihre Zuzahlungen über das laufende Jahr und reichen diese am Anfang des neuen, darauffolgenden Jahres bei Ihrer Krankenkasse ein. Zu viel gezahltes Geld bekommen Sie unkompliziert zurückerstattet.

Variante 2:
Sie zahlen am Ende des laufenden Jahres den für Sie von der Krankenkasse errechneten Betrag für das folgende Jahr im Voraus ein und sind somit im neuen Jahr von Beginn an von Rezeptzuzahlungen befreit.

Unser Tipp für Sie:
Das Sammeln der geleisteten Zuzahlungen über das Jahr kann für Sie unter Umständen günstiger sein, denn es gibt viele Medikamente, die von der Zuzahlung befreit sind. Eventuell bezahlen Sie im Voraus mehr, als Sie tatsächlich bezahlt hätten. Auch kann das Warten auf eine Zuzahlungsbefreiung im laufenden Jahr zu Doppelzahlungen und einem Mehraufwand für Sie führen, wenn Sie die Befreiung zwar schon beantragt, aber Ihren Befreiungsausweis noch nicht vorliegen haben. Dann müssen wir die Rezeptgebühr von Ihnen kassieren und Sie müssen sich diese von der Krankenkasse zurückholen.

(Beitrag vom September 2022)

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