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Ratgeber & Gesundheit

Wohin mit der Altarznei?

Nie in Toilette oder Abfluss

Wohin mit der Altarznei?

Abgelaufene oder nicht mehr benötigte Arzneien/Tierarzneien

Am Wichtigsten: Medikamente gehören weder in die Toilette noch in den Abfluss
Die wichtigste Grundregel für die Entsorgung abgelaufener Arzneimittel gilt deutschlandweit und überall auf der Welt: Wir sollten niemals alte Medikamente über Waschbecken und Toiletten entsorgen.
Auch wenn viele es intuitiv anders vermuten würden: Medikamente sind kein Sondermüll. Die meisten Tabletten, Zäpfchen oder Salben können Verbraucher deswegen einfach in den Hausmüll geben. Aber es scheint eine naheliegende Lösung zu sein, gerade flüssige Medikamente in den Ausguss zu schütten? Aber Kläranlagen können nicht alle im Abwasser enthaltenen Stoffe zurückhalten. Wenn sich Arzneimittel im Abwasser aus den Haushalten befinden, kann auch das gereinigte Wasser immer noch Rückstände enthalten, die dann mit dem Kläranlagenabwasser in die Gewässer gelangen. Dort können sie Pflanzen und Tiere gefährden. Wenn Sie Medikamente ordnungsgemäß entsorgen, können Sie mithelfen, die Belastung von Flüssen und Seen mit Medikamentenresten zu verringern – ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz.

Wie entsorgt man nicht verbrauchte oder abgelaufene Medikamente?
Da die Müllentsorgung in Deutschland auf kommunaler Ebene geregelt ist, gibt es keine bundesweit einheitlichen Vorgaben, wie man mit nicht verbrauchten Arzneimitteln verfahren muss.

In den allermeisten Gemeinden, so auch im Erzgebirgskreis, können Sie alte Medikamente in die Restmülltonne geben, damit diese als Hausmüll entsorgt werden.
Die Entsorgung als Hausmüll ist sicher, da Hausmüll (im Behördendeutsch „Siedlungsabfall“) in Müllverbrennungsanlagen verbrannt wird und so die Wirkstoffe von Arznei unschädlich gemacht werden. Manche Gemeinden ohne Verbrennungsanlagen behandeln den Hausmüll vor, bevor er auf Deponien gelangt. Durch diese Vorbehandlung werden Schadstoffe ebenfalls weitgehend eliminiert und sie stellen auf der Mülldeponie keine Gefahr mehr für das Grundwasser dar. Abdichtungssysteme und das Auffangen von Sickerwasser tragen zusätzlich zur Sicherheit bei.

Erzgebirgskreis: Allgemeine Tipps zur Entsorgung

  • Allgemeine Sicherheitsregeln für Medikamente gelten auch für deren Entsorgung: Stellen Sie sicher, dass Kinder nicht an die Medikamente im Müll gelangen können.
  • Flüssige Medikamente in der Flasche oder Ampulle in den Restmüll geben.
  • Tabletten, Dragees oder Kapseln kommen im Blister (oder in ihrer anderen Verpackung) in den Abfallbehälter.
  • Auch Salben oder Cremes mitsamt Tuben oder Tiegeln wegwerfen.
  • Das Grundprinzip ist also: Altarzneimittel sind immer in der Originalverpackung zu belassen. Lediglich etwaige Umverpackungen oder völlig rückstandsfrei entleerte Verpackungen aus Pappe, Glas, Kunststoff oder Metall (etwa ein leeres Kapselglas) dürfen statt in den Restmüll in die jeweilige Wertstoffsammlung.

Sicherheitsregeln beachten!
Zwar ist der überwiegende Teil anfallender Altmedikamente im Hausmüll unproblematisch, dennoch gibt es einige Arzneimittel, die als gefährlicher Abfall eingestuft werden. Dazu zählen beispielsweise hoch dosierte Hormonmittel oder sogenannte zytotoxische und zytostatische Präparate, die vor allem in Krankenhäusern und zur Krebstherapie eingesetzt werden. In solchen Fällen finden sich auf den Verpackungen oft Angaben wie „Zytostatikum“, „Krebs-“ oder „Chemotherapie“. Außerdem enthält die Gebrauchsinformation zumeist einen Hinweis: „Das Arzneimittel darf weder im Abwasser noch im Haushaltsabfall entsorgt werden.“
Solche Medikamente sind Sondermüll und müssen bei einer Schadstoffsammelstelle abgegeben werden. 
Wenn Sie bei einem Präparat unsicher sein sollten, werfen Sie das fragliche Medikament bitte nicht in den Restmüll, sondern fragen Sie Ihren Arzt oder uns Apotheker.

Abgabe von Altarznei in der Apotheke?
Früher konnte man jegliche Art von Altarznei in der Apotheke abgeben. Ein Recyclingunternehmen kümmerte sich anschließend flächendeckend um die weitere Entsorgung. Die entsprechende Regelung gibt es aber seit 2009 nicht mehr. Derzeit wird Ihre Apotheke diese Medikamente „auch nur“ über den Hausmüll entsorgen oder einer Schadstoffsammelstelle zuführen. Für die anfallenden Kosten müssen Apotheken selbst aufkommen.

Chemnitz: Achtung, hier gelten andere Entsorgungsvorgaben!
Für die Region Chemnitz gilt: Alt- und Restarznei sind über Schadstoffmobile oder Recyclinghöfe zu entsorgen. Unsere Apotheke Schönau nimmt auf eigene Kosten abgelaufene oder nicht mehr benötige Medikamente entgegen und führt diese einem Recyclingunternehmen zu. 

Wo ist welche Entsorgung erforderlich?
www.arzneimittelentsorgung.de


Apothekerin Franziska Wagner und Apotheker Constantin Beer

Flickenteppich Deutschland?

Häufigere Fälle in der letzten Zeit aufgetreten

Wichtigste Grundregel für die Entsorgung abgelaufener und unbenötigter Arzneimit­ tel gilt deutschlandweit und überall auf der Welt: Niemals Medikamente über Waschbe­ cken und Toiletten entsorgen. Rückstände bei der Wasseraufbereitung belasten zu­ nehmend die Umwelt und so auch Sie! Früher konnte man Altarznei in der Apothe­ ke abgeben. Die entsprechende Regelung gibt es seit 2009 nicht mehr. Heute ist dies je Wohnort unterschiedlich geregelt.

Herzlichst,
Ihre Apothekerin Franziska Wagner und
Ihr Apotheker Constantin Beer
(Beitrag vom Oktober 2023)

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